Verwaltungsgerichtshof
15.09.1966
0544/66
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
0579/66
0580/66
0581/66
Die Ladung zur Baugenehmigungsverhandlung für ein Eisenbahnprojekt muß an sämtliche Miteigentümer der vom Projekt betroffenen Liegenschaften gerichtet sein und darf daher nicht nur einem mit der Liegenschaftsverwaltung betrauten Miteigentümer zugestellt werden.
ECLI:AT:VWGH:1966:1966000544.X01