Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.09.1966

Geschäftszahl

0544/66

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

0579/66

0580/66

0581/66

Rechtssatz

Die Ladung zur Baugenehmigungsverhandlung für ein Eisenbahnprojekt muß an sämtliche Miteigentümer der vom Projekt betroffenen Liegenschaften gerichtet sein und darf daher nicht nur einem mit der Liegenschaftsverwaltung betrauten Miteigentümer zugestellt werden.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1966:1966000544.X01