Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.09.1968

Geschäftszahl

0467/66

Rechtssatz

Die Bestimmung des Paragraph 18, Absatz eins, erster Satz BStG ist so zu verstehen, daß in Ortsdurchfahrten bis an die Grenzen der Bundesstraße herangebaut werden kann.