Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.06.1966

Geschäftszahl

0368/66

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2534/59 E 15. Juni 1962 RS 5

Stammrechtssatz

Unter Sprachenkenntnis ist nur die Kenntnis FREMDER Sprachen zu verstehen.