Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.04.1966

Geschäftszahl

0307/66

Rechtssatz

Eine nach Paragraph 1325, ABGB zuerkannte sogenannte "abstrakte Rente" ist eine Entschädigung für Verdienstentgang und wird somit als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen gewährt (Hinweis: In dem Erkenntnis wird auf die einschlägige Rechtsprechung des OGH Bezug genommen).

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E 29.4.1966, 307/66 #1 VwSlg 3455 F/1966;

Beachte

y8199;

Besprechung in:

DRdA 2001, 412;