Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.06.1966

Geschäftszahl

0229/66

Rechtssatz

Die Nichteinholung einer wasserrechtlichen Bewilligung für eine Betriebsanlage stellt ein Verschulden im Sinne des Paragraph 76, Absatz 2, AVG 1950 dar.