Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.10.1966

Geschäftszahl

0166/66

Rechtssatz

Die Zerkleinerung von längeren lattenähnlichen Hölzern in kleine, zündholzgroße Teile, stellt eine die steuerliche Begünstigung gemäß Paragraph 7, Absatz 2, Ziffer 2, UStG 1959 ausschließende schädliche Bearbeitung dar. Konkurrenzbedingte Maßnahmen ändern an dieser Rechtslage nichts. (Hinweis auf E vom 24.6.1964, Zl. 1065/62)