Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.10.1966

Geschäftszahl

0156/66

Rechtssatz

In dem Antrag die belangte Behörde zum Ersatz der Verfahrenskosten zu verurteilen, kann eine entsprechende Verzeichnung des Schriftsatzaufwandes nicht erblickt werden.