Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.04.1966

Geschäftszahl

0134/66

Rechtssatz

Bei Tod eines Wirtschaftstreuhänders kann unter Umständen die Fortsetzung des Bevollmächtigungsverhältnisses zu der als Witwenfortbetrieb weitergeführten Wirtschaftstreuhänderkanzlei bzw zu dessen Kanzleiverweser angenommen werden.

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E 22.4.1966, 0134/66 #1 VwSlg 3451 F/1966

Beachte

y12747;

yk12847