Verwaltungsgerichtshof
22.04.1966
0134/66
Bei Tod eines Wirtschaftstreuhänders kann unter Umständen die Fortsetzung des Bevollmächtigungsverhältnisses zu der als Witwenfortbetrieb weitergeführten Wirtschaftstreuhänderkanzlei bzw zu dessen Kanzleiverweser angenommen werden.
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E 22.4.1966, 0134/66 #1 VwSlg 3451 F/1966
y12747;
yk12847