Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.01.1967

Geschäftszahl

0133/66

Rechtssatz

Der Zurückweisung eines Devolutionsantrages wegen entschiedener Sache steht der Umstand nicht entgegen, daß seit Erfließen der denselben Antrag rechtskräftig abweisenden Entscheidung die 6monatige Frist des Paragraph 73, AVG neuerlich verstrichen ist.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

1325/66 E 24. Jänner 1967