Verwaltungsgerichtshof
24.01.1967
0133/66
Der Zurückweisung eines Devolutionsantrages wegen entschiedener Sache steht der Umstand nicht entgegen, daß seit Erfließen der denselben Antrag rechtskräftig abweisenden Entscheidung die 6monatige Frist des Paragraph 73, AVG neuerlich verstrichen ist.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
1325/66 E 24. Jänner 1967