Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.01.1967

Geschäftszahl

0133/66

Rechtssatz

Als ein Mitverschulden der Partei iSd Paragraph 73, Absatz 2, AVG ist das unterbliebene Beibringen solcher Unterlagen nicht anzuordnen, die nicht zum ursprünglichen, den Gegenstand des Devolutionsantrages bildenden Parteienantrag, sondern zu später eingebrachten, wenn auch in sachlicher Beziehung hiezu stehenden oder gar zu solchen Anträgen gehören, die die Behörde zwar für geboten hält, die ihr aber (noch) nicht vorliegen.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

1325/66 E 24. Jänner 1967