Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.06.1966

Geschäftszahl

0103/66

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1024/63 E 11. März 1964 VwSlg 6266 A/1964 RS 3

Stammrechtssatz

Das innere Ausmaß der Bescheidbegründung wird durch das von der Rechtsordnung anerkannte Rechtsschutzinteresse der Partei bestimmt.