Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.01.1967

Geschäftszahl

0056/66

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0860/65 E 10. Dezember 1965 VwSlg 6823 A/1965 RS 5

Stammrechtssatz

Weder ein regelmäßiges Betreten von Straßen noch ein gelegentliches Verlassen der Wohnung (etwa zum Aufsuchen eines Arztes) gehört zu den lebenswichtigen Verrichtungen.