Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.01.1967

Geschäftszahl

0056/66

Rechtssatz

Die gemäß dem römisch zwei. Hauptstück des Kriegsopferversorgungsgesetzes bei den Landesinvalidenämtern errichteten Schiedskommissionen sind weisungsgebundene Verwaltungsbehörden. (Hinweis auf E vom 21.3.1956, Zl. 2556/53, VwSlg. 4023 A/1956)