Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.07.1967

Geschäftszahl

0043/66

Rechtssatz

Ausführungen darüber, daß es für die Beurteilung des Bedarfes nach einem Mietwagengewebe geradezu als geboten angesehen werden kann, Beobachtungen von präsumtiven Kunden dieses Unternehmens (hier Reisebüros) über ein allfälliges fehlendes Angebot an Leistungen dieses Gewerbes einzuholen.