Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.07.1967

Geschäftszahl

0043/66

Rechtssatz

Ausführung zu ergänzungsbedürftigem Sachverhalt in Ansehung der Frage des Bedarfes nach Unternehmen des Mietwagen-Gewerbes in Graz mit Kleinbus, wenn geringer Geschäftsgang bestehender Unternehmern nach Beschwerdebehauptung auf mangelnde Einsatzbereitschaft zurückgeführt werden müsse, der Bf aber bereits zur unbefugten Ausübung dieses Gewerbes herangezogen wurde.