Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.02.1967

Geschäftszahl

0031/66

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1330/64 E 8. Februar 1965 Vwslg 6581 A/1965 RS 3

Stammrechtssatz

Eine ohne zeitliche Beschränkung jedermann zugängliche Polizeiwachstube ist ein öffentlicher Ort, wobei hiefür die Zahl der anwesenden Sicherheitswachebeamten und die Tatzeit ohne Belang ist. (Hier: 2 Polizisten - Mitternacht)