Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.01.1967

Geschäftszahl

0016/66

Rechtssatz

Der Spruch des Bescheides über die Gewährung der Bauerleichterung ist so zu fassen, daß die Beschränkung der Prüfung auf die grundsätzlich Zulässigkeit zum Ausdruck kommt.