Verwaltungsgerichtshof
30.01.1967
0016/66
GRS wie 2265/63 E 23. März 1964 VwSlg 6275 A/1964 RS 2
In den Fällen, in welchen die Baubehörde eine Bauerleichterung in der Weise gewährt, daß sie von der Verpflichtung zur Einhaltung der Entfernungsvorschriften eine Ausnahme zuläßt, wird das aus den Bestimmungen über den Seitenabstand erfließende subjektive öffentliche Nachbarrecht zu einem relativen Recht, in dem der Nachbar nur noch geltend machen kann, daß die Voraussetzungen für die Gewährung einer Bauerleichterung nicht gegeben sind oder daß die Behörde von ihrem Ermessen nicht im Sinne des Gesetzes Gebrauch macht (Hinweis auf E vom 15. September 1959, Zl. 0050/59 und vom 28. Oktober 1960, Zl. 0557/60).