Verwaltungsgerichtshof
30.01.1967
0016/66
GRS wie 0113/47 E 29. November 1947 RS 2
Keineswegs ist somit eine solche Bauerleichterung nur mit Zustimmung des Anrainers möglich.
Die Unterlassung des Parteiengehörs ist für den VwGH nur beachtlich, wenn die Behörde bei Wahrung des Parteiengehörs zu einem anderen Bescheid hätte kommen können.