Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.01.1967

Geschäftszahl

0016/66

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0113/47 E 29. November 1947 RS 2

Keineswegs ist somit eine solche Bauerleichterung nur mit Zustimmung des Anrainers möglich.

Stammrechtssatz

Die Unterlassung des Parteiengehörs ist für den VwGH nur beachtlich, wenn die Behörde bei Wahrung des Parteiengehörs zu einem anderen Bescheid hätte kommen können.