Verwaltungsgerichtshof
30.01.1967
0016/66
Den Anrainern kommt in dem Verfahren nach den Paragraphen 3 und 9 Parteistellung zu, wenn die Bauerleichterung sich auf Vorschriften bezieht, aus denen die Anrainer subjektive öffentliche Rechte ableiten können.
Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung):
0643/57 B 13. November 1957 RS 1;
(RIS: abgv)