Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.01.1967

Geschäftszahl

0016/66

Rechtssatz

Den Anrainern kommt in dem Verfahren nach den Paragraphen 3 und 9 Parteistellung zu, wenn die Bauerleichterung sich auf Vorschriften bezieht, aus denen die Anrainer subjektive öffentliche Rechte ableiten können.

Beachte

Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung):

0643/57 B 13. November 1957 RS 1;

(RIS: abgv)