Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.10.1966

Geschäftszahl

2248/65

Rechtssatz

Zuerkennung von S 1000,-- Schriftsatzaufwand, jedoch Abweisung eines Mehrbegehrens auf Ersatz eines weiteren Betrages von S 500,-- als im Gesetz nicht begründet.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1966:1965002248.X02