Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.12.1966

Geschäftszahl

2180/65

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2175/65 E 6. Dezember 1966 VwSlg 3539 F/1966; RS 1

Stammrechtssatz

Ausführungen, denen zu entnehmen ist, daß bei Prüfung der Frage, ob das Mischen den ÜBERWIEGENDEN BETRIEBSGEGENSTAND bildet, von der GESAMTMENGE DER UMGESETZTEN PRODUKTE auszugehen und ein MENGENMÄSSIGER (ALSO GEWICHTMÄSSIGER) VERGLEICH vorzunehmen ist.

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E 6.12.1966, 2175/65 #1 VwSlg 3539 F/1966