Verwaltungsgerichtshof
18.03.1966
2126/65
Der Beurteilung einer Vorfrage durch die Abgabenbehörde kann vom Steuerpflichtigen nicht dadurch vorgegriffen werden, daß er über diese Frage das Feststellungsurteil eines Gerichtes herbeiführt, wenn der Sachverhalt in dem betreffenden Gerichtsverfahren nicht vom Amts wegen zu ermitteln war. *
E 18.3.1966, 2126/65 #3 VwSlg 3434 F/1966
y14037;