Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.03.1966

Geschäftszahl

2117/65

Rechtssatz

Die Deliktstypen nach Paragraph 20, Absatz eins und Absatz 2, StVO verhalten sich nicht wie Gattung und Art, sodaß keine Gesetzeskonkurrenz in der Form der Spezialität.