Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.12.1966

Geschäftszahl

2037/65

Rechtssatz

Die in Ausübung des Weisungsrechtes bewirkte Einflußnahme eines Organes der Aufsichtsbehörde auf den Inhalt des erstinstanzlichen Bescheides vermag für dieses Organ keine Befangeheit iSd Paragraph 76, Absatz eins, Litera d, BAO zu begründen.