Verwaltungsgerichtshof
02.12.1966
2037/65
Die in Ausübung des Weisungsrechtes bewirkte Einflußnahme eines Organes der Aufsichtsbehörde auf den Inhalt des erstinstanzlichen Bescheides vermag für dieses Organ keine Befangeheit iSd Paragraph 76, Absatz eins, Litera d, BAO zu begründen.