Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

31.03.1967

Geschäftszahl

2035/65

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1460/65 E 31. Jänner 1966 RS 2

Stammrechtssatz

Der VwGH kann die Überprüfung eines Bescheides nur innerhalb jenes Rahmens vornehmen, der durch die nach Paragraph 42, Absatz eins, AVG 1950 rechtzeitig erhobenen Einwendungen des Beschwerdeführers ein für allemal abgeleitet worden ist (Hinweis E 25.2.1960, 1267/59).