Der in § 4 Abs 5 StVO vorgesehene Nachweis der Identität vermag das Notieren der Kennzeichennummer des am Verkehrsunfall beteiligten Unfallfahrzeugs nicht zu ersetzen.Der in Paragraph 4, Absatz 5, StVO vorgesehene Nachweis der Identität vermag das Notieren der Kennzeichennummer des am Verkehrsunfall beteiligten Unfallfahrzeugs nicht zu ersetzen.