Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.02.1966

Geschäftszahl

1730/65

Rechtssatz

Als Täter einer Verwaltungsübertretung nach Paragraph 32, WRG 1959 kommt nur derjenige in Betracht, der eine in dieser Gesetzesstelle angeführte Maßnahme ohne die hiezu erforderliche wasserrechtliche Bewilligung durchführt.