Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.04.1966

Geschäftszahl

1693/65

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0152/62 E 4. Juli 1963 RS 1

Stammrechtssatz

Paragraph 17, Absatz eins, letzter Satz StVO 1960 gilt nur dann, wenn der Lenker des vorbeifahrenden Fahrzeuges die Absicht hat, geradeaus weiterzufahren oder nach rechts abzubiegen, nicht aber dann, wenn er nach links abbiegen will.