Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.09.1966

Geschäftszahl

1636/65

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1949/49 E 21. Juni 1950 VwSlg 1557 A/1950 RS 4

Stammrechtssatz

Von einem "Erschleichen" kann erst dann gesprochen werden, wenn die Behörde durch unrichtige Angaben von wesentlicher Bedeutung mit voller Absicht irregeführt wurde.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1966:1965001636.X02