Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.01.1966

Geschäftszahl

1592/65

Rechtssatz

Die Erfolgsaussicht einer gegen die Verzollung nach dem Wertzollgesetz erhobenen Berufung ist nach den Grundsätzen einer ordnungsmäßigen Buchführung nicht bewertbar.

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E 28.1.1966, 1592/65 #1

Beachte

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