Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.10.1965

Geschäftszahl

1508/65

Rechtssatz

Ausführungen zur Frage des Ausschlusses der Anwendbarkeit des Paragraph 73, im Verwaltungsstrafverfahren im Zusammenhang mit der Möglichkeit der Erhebung einer Säumnisbeschwerde gegen die Berufungsbehörde.