Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

31.01.1966

Geschäftszahl

1460/65

Rechtssatz

Ausführungen darüber, daß auch dann eine Zuerkennung der begehrten Umsatzsteuer zu erfolgen hat, wenn diese unter dem festgesetzten Pauschbetrag liegt.

Beachte

Siehe jedoch:

0377/65 B 17. November 1965 RS 2;