Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.03.1966

Geschäftszahl

1431/65

Rechtssatz

Ausführungen zur amtlichen Ermittlungspflicht; danach enthebt die Mitwirkungspflicht der abgabepflichtigen Person im Rahmen des Paragraph 138, Absatz eins, BAO die Behörde in bestimmten Fällen, Sachverhalte zu erforschen.

*

E 10.3.1966, 1431/65 #1;

Beachte

y13829;

yk14192