Verwaltungsgerichtshof
08.10.1968
1387/65
Die Einschränkung des Apothekenstandortes durch den Konzessionswerber im Zuge des Verfahrens zieht nicht den Verlust der Zuständigkeit der höheren Instanz, bei der die Sache im Zeitpunkt der Einschränkung anhängig ist, nach sich (Hinweis B 2.7.1963, 214/63, der hier näher interpretiert wird).