Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.10.1968

Geschäftszahl

1387/65

Rechtssatz

Die Einschränkung des Apothekenstandortes durch den Konzessionswerber im Zuge des Verfahrens zieht nicht den Verlust der Zuständigkeit der höheren Instanz, bei der die Sache im Zeitpunkt der Einschränkung anhängig ist, nach sich (Hinweis B 2.7.1963, 214/63, der hier näher interpretiert wird).