Verwaltungsgerichtshof
20.10.1966
1381/65
GRS wie 1949/49 E 21. Juni 1950 VwSlg 1557 A/1950 RS 4
Von einem "Erschleichen" kann erst dann gesprochen werden, wenn die Behörde durch unrichtige Angaben von wesentlicher Bedeutung mit voller Absicht irregeführt wurde.