Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

31.03.1966

Geschäftszahl

1316/65

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0214/60 E 30. November 1960 RS 2

Stammrechtssatz

Ob statt Führerscheinentzuges mit der bloßen Androhung dieser Maßnahme das Auslangen gefunden werden kann, bleibt nach Paragraph 64, Absatz 2, KFG dem Ermessen der Behörde vorbehalten.