Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.04.1966

Geschäftszahl

1267/65

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0429/65 E 24. September 1965 RS 1

Stammrechtssatz

Der Beschädigte hat Anspruch, daß im Spruch des Bescheides nicht nur über den Anspruch auf Beschädigtenrente, sondern auch über die Anerkennung der geltend gemachten Leiden als Dienstbeschädigung abgesprochen wird.