Verwaltungsgerichtshof
15.04.1966
1267/65
GRS wie 0429/65 E 24. September 1965 RS 1
Der Beschädigte hat Anspruch, daß im Spruch des Bescheides nicht nur über den Anspruch auf Beschädigtenrente, sondern auch über die Anerkennung der geltend gemachten Leiden als Dienstbeschädigung abgesprochen wird.