Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.04.1966

Geschäftszahl

1267/65

Rechtssatz

In der Unterlassung einer sachgerechten Information des Sachverständigen über die Voraussetzungen seiner Tätigkeit, in der Überlassung typisch beweiswürdigender Aufgaben hinsichtlich der Krankheitsvorgeschichte an ihn kann ein Verstoß gegen Paragraph 45, Absatz 2, AVG gelegen sein.