Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.10.1965

Geschäftszahl

1207/65

Rechtssatz

Ein Gewerbebetrieb ist trotz Vorliegen der im Paragraph 28, BAO verlangten Merkmale nur dann gegeben, wenn die Voraussetzungen für eine gewerbliche Tätigkeit iSd Einkommensteuerrechtes erfüllt sind. Eine über die bloße Nutzung unbeweglichen Vermögens nicht hinausgehende Tätigkeit ist Vermietung oder Verpachtung.

*

E 8.10.1965, 1207/65 #1;

Beachte

y7111;