Verwaltungsgerichtshof
08.10.1965
1207/65
Ein Gewerbebetrieb ist trotz Vorliegen der im Paragraph 28, BAO verlangten Merkmale nur dann gegeben, wenn die Voraussetzungen für eine gewerbliche Tätigkeit iSd Einkommensteuerrechtes erfüllt sind. Eine über die bloße Nutzung unbeweglichen Vermögens nicht hinausgehende Tätigkeit ist Vermietung oder Verpachtung.
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E 8.10.1965, 1207/65 #1;
y7111;