Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.01.1966

Geschäftszahl

1169/65

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0876/65 E 8. Oktober 1965 RS 1

Stammrechtssatz

Es besteht keine gesetzliche Vorschrift weitere Sachverständigengutachten oder das Gutachten einer Universitätsklinik einzuholen.