Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.03.1966

Geschäftszahl

1162/65

Rechtssatz

Die Feststellung, ob die vorhandenen Symptome die Annahme eines Blutalkoholwertes von mindestens 0,8 Promille rechtfertigen, fällt in das Gebiet medizinischen Fachwissens und kann daher von Laien nicht vorgenommen werden.