Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.11.1965

Geschäftszahl

1104/65

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1209/64 E 15. Juni 1965 RS 3

Stammrechtssatz

Der Mangel an Verlässlichkeit für die Wiedererlangung eines Führerscheines kann zumindest solange angenommen werden, als eine gerichtliche Strafe nicht getilgt sein wird.