Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.04.1966

Geschäftszahl

1073/65

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0851/52 E 18. März 1954 RS 1

Stammrechtssatz

Dem Inhaber von Nachbarapotheken kommt im Verfahren über die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer neuen öffentlichen Apotheke ein Mitspracherecht nur in der Frage der Existenzgefährdung einer Apotheke zu.