Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.12.1965

Geschäftszahl

1054/65

Rechtssatz

Ausführungen betreffend die mangelnde Deutlichkeit der Formulierung des Spruches eines KOV Bescheides durch Fehlen der Höhe der Beschädigtengrundrente und der Pflegezulage.