Verwaltungsgerichtshof
06.10.1966
0955/65
Die Änderung der Rechtslage durch das Inkrafttreten des Kriegsopferversorgungsgesetzes bewirkte, daß die nach den früheren Versorgungsgesetzen ergangenen Bescheide ihre Rechtskraftwirkung ab 1.1.1950 verloren haben (Hinweis E 14.11.1951, 2354/50, VwSlg 2313 A/1951).