Verwaltungsgerichtshof
06.10.1966
0955/65
Den von deutschen Versorgungsbehörden in Österreich erlassenen Rentenbemessungsbescheiden nach dem RVG kam dem RUeG in Verbindung mit dem Gesetz vom 12.6.1945, StGBl Nr 36, zufolge auch nach österreichischem Recht rechtliche Beachtung zu.