Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.10.1966

Geschäftszahl

0955/65

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0644/58 E 3. Juli 1959 VwSlg 5017 A/1959 RS 2

Stammrechtssatz

Bei der Beurteilung der Voraussetzungen für die Zuerkennung der Witwenversorgung nach Paragraph 36, KOVG ist nicht nur der Anspruch des verstorbenen Beschädigten aus einem bereits erlassenen Bescheid, sondern der Anspruch aus dem Gesetz selbst zu beachten (Hinweis E 26.1.1956, 3545/53, und E 25.5.1956, 3262/54).