GRS wie 1614/63 E 29. Mai 1964 VwSlg 6360 A/1964 RS 1
Stammrechtssatz
Die Verrichtungen des Haushaltes zählen nicht zu den "lebenswichtigen Verrichtungen" nach § 18 Abs 1 KOVG 1957.Die Verrichtungen des Haushaltes zählen nicht zu den "lebenswichtigen Verrichtungen" nach Paragraph 18, Absatz eins, KOVG 1957.