Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.12.1965

Geschäftszahl

0860/65

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2404/57 E 30. Jänner 1959 RS 2

Stammrechtssatz

Die der Erholung dienenden Spaziergänge bzw. Fahrten mit einem Kraftfahrzeug können nicht als lebenswichtig bezeichnet werden.